Achslastüberschreitung durch Schüttgut-„Wanderung“

Eine neue Entscheidung des UVS gibt (zumindest eine kleine) Hoffnung für praxisorientierte und sachgerechte Lösungen im Verwaltungsstrafrecht. Anlassfall war der Transport von Zement in einem Einkammer-Siloaufieger, wo das „Verrutschen“ der Ladung eine Überschreitung der höchstzulässigen Achslast zur Folge hatte. Lesen Sie hier weiter… Erschienen im Stragü 02/2012

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