Das EuGH-Urteil, das Fahrern die Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Lkw untersagt, hat Auswirkungen u.a. auf den Versicherungsschutz. Die Entscheidung des EuGH vom 20. Dezember 2017 kam in Fachkreisen nicht besonders überraschend, da sich dieses Ergebnis bereits aus der Auslegung des Artikels 8 Abs. 6 und 8 Verordnung EG 561/2006 ergibt. Art. 8 Abs. 8 erwähnt nämlich ausdrücklich nur die täglichen Ruhezeiten und die reduzierten wöchentlichen Ruhezeiten. Daraus ist abzuleiten, dass ein Fahrer die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht im Fahrzeug verbringen darf. Mit „regelmäßige wöchentliche Ruhezeit“ ist eine Ruhepause von mindestens 45 Stunden gemeint und mit „reduzierte wöchentliche Ruhezeit“ eine Ruhepause von weniger als 45 Stunden, die vorbehaltlich der Bedingungen des Artikels 8 Abs. 6 auf eine Mindestzeit von 24 aufeinander folgenden Stunden reduziert werden kann. BESSERE ARBEITSBEDINGUNGEN? Mit dieser Auslegung sollen die Ziele dieser Verordnung im Sinne einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Fahrer und der Straßenverkehrssicherheit verfolgt werden. Dabei übersieht man offenbar, dass die heute verwendeten Fahrzeuge, insbesondere…