Überlange Zahlungsziele unwirksam?

Ein deutsches Amtsgericht hat kürzlich eine Zahlungsziel-Klausel in Transport-AGB unter die Lupe genommen und schlussendlich für unwirksam erklärt. Obwohl derartige Zahlungsziele zwischenzeitig gängige Praxis sind, ist nicht auszuschließen, dass auch in Österreich ein Gericht derartige Zahlungsziele für unwirksam halten könnte. In einem Rechtsstreit zwischen zwei Transportunternehmern vor dem Amtsgericht Mannheim wurde eine Frachtrechnung eingeklagt. Vor dieser Klage wurde die Schuldnerin mit Fristsetzung zur Zahlung aufgefordert. UNANGEMESSENE BENACHTEILIGUNG Der Transportauftrag enthielt in den Geschäftsbedingungen folgende Klausel: „Forderungen des Auftragnehmers sind am letzten Tag des zweiten Folgemonats nach Rechnungseingang fällig“. Die Gegenseite wendete im Wesentlichen die noch nicht vorliegende Fälligkeit der Forderung aufgrund des vereinbarten Zahlungsziels ein.Das angerufene Gericht hielt die Klage für zulässig und ging davon aus, dass sich der Auftraggeber im Verzug befand. Gemäß den Bestimmungen des deutschen HGB sei die Fracht bei Ablieferung des Gutes zu zahlen. Der Frachtführer muss das Transportgut nur Zug um Zug gegen Zahlung der Fracht abliefern. Die Parteien können zwar Vereinbarungen zur Fälligkeit der…

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