Bereits geringfügige Abweichungen von der vorgeschriebenen Transporttemperatur können zur Haftung des Frachtführers führen. Im Schadensfall muss der Beweis erbracht werden, dass alle zumutbaren Maßnahmen zur Auswahl, Instandhaltung und Verwendung der Kühleinrichtungen ergriffen wurden. Der Frachtführer haftet für alle Schäden am Frachtgut, die zwischen Übernahme und Ablieferung eintreten. Damit es bei temperaturgeführten Transporten nicht zu Schäden kommt, muss die Einhaltung der vorgeschriebenen Temperatur sichergestellt werden. Wenn es Unklarheiten oder Widersprüche bei Temperaturvorgaben im Frachtbrief einerseits und dem Transportauftrag andererseits gibt, muss der Frachtführer diese Unklarheiten aufklären und dazu gegebenenfalls mit dem Auftraggeber Kontakt aufnehmen, bevor der Transport durchgeführt wird. Dies gilt ebenso in Fällen, in denen auf der Verpackung des Frachtgutes andere Temperaturvorgaben vermerkt sind, als im Transportauftrag oder im Frachtbrief. Problematisch ist die Einhaltung der richtigen Transporttemperatur, wenn unterschiedliche Güter transportiert werden. Auch hier ist im Zweifel immer mit dem Auftraggeber Rücksprache zu halten und eine entsprechende schriftliche Bestätigung der Vorgaben einzuholen. Am besten wäre es, wenn man sich derartige…