Anlassfall Ein Mandant unserer Kanzlei, ein österreichischer Transportunternehmer, wurde von einem österreichischen Unternehmen beauftragt, einen Transport von Elektroschrott in loser Schüttung von Deutschland nach Österreich durchzuführen. Nach der Beladung in Deutschland legte der Lkw-Fahrer seine Ruhezeit auf einer Raststätte ein. Während der LKW-Fahrer in der Fahrerkabine schlief geriet der beladene Sattelauflieger in Brand. Nur aufgrund der Geistesgegenwärtigkeit des LKW-Fahrers konnte das Feuer nicht auf die Zugmaschine übergreifen. Der LKW-Fahrer sattelte den brennenden Auflieger ab und entfernte die Zugmaschine aus dem Gefahrenbereich. Trotz des sehr schnellen Einsatzes der Feuerwehr entstand am Auflieger ein Totalschaden. Ein Sachverständiger stellte fest, dass der Brand auf eine Selbstentzündung des geladenen Elektroschrottes zurückzuführen ist. Im geladenen Elektroschrott befanden sich auch Batterien. Eine Ursache am Fahrzeug (Lkw-Mangel) wurde ausgeschlossen. Der zerstörte Schubbodenauflieger hatte einen Wert von knapp € 30.000. Der Auftraggeber weigerte sich dem Transportunternehmer Schadenersatz zu bezahlen, sodass wir beauftragt wurden, den Schadensbetrag klagsweise geltend zu machen. Brandgeneigtes Frachtgut Beim Frachtgut handelte es um Elektroschrott der…