Mitführen der Konzessionsurkunde

Inhalt

    Vereinzelt, jedoch immer wieder, geistert die Auffassung herum, dass das Mitführen einer Konzessionsurkunde, die durch einen Notar beglaubigt wurde, dem Gesetz entspreche – diese Annahme ist unrichtig!


    Erschienen im Stragü 05/2011

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