Vorsicht bei Fahrzeugvermietung

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    Aufgrund einer kürzlich ergangenen Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes sollte bei der Vermietung von Sattelkraftfahrzeugen, Lkw und Anhängern an „ausgefaggte“ Unternehmen aufgepasst werden. Es könnte sein, dass die Behörde eine Arbeitskräfteüberlassung nach dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) annimmt.

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    Erschienen im Stragü 05/2012

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