Ein Transportunternehmer wurde kürzlich verurteilt, weil sein Lkw aufgrund eines verkehrsbedingten Rückstaus vor einer Ausfahrt einer Parkfläche 5 bis 10 Minuten stehen bleiben musste. Am 7. September 2015 kam es am Vormittag aufgrund des Umstandes, dass Lkw am Grenzübergang Tisis/Liechtenstein an der Grenze nicht rechtzeitig abgefertigt werden konnten, zu einer Staubildung. Es bildete sich ein Rückstau von mehr als ca. 400 Meter. Dabei wurden die staubedingt angehaltenen Lkw derart angehalten, dass diese zur Hälfte auf dem Radfahrstreifen und zur Hälfte im Bereich der rechten Fahrbahnhälfte angehalten wurden, um dem ebenfalls Richtung Liechtenstein vorbei fahrenden Pkw-Verkehr die Weiterfahrt Richtung Grenze zu ermöglichen. Der Lenker des beklagten Sattelzuges hat am 7. September 2015 gegen 9:05 Uhr auf der Höhe einer Parkplatzausfahrt staubedingt angehalten. BESITZSTÖRUNGSKLAGE Auch das vor ihm befindliche und das hinter ihm stehende Fahrzeug wurden angehalten. Als der Lenker des Beklagtenfahrzeugs mit seinem Fahrzeug angefahren ist, konnte er noch nicht erkennen, dass er das Fahrzeug genau vor der in Rede stehenden Parkplatzausfahrt,…