Das Risikoeinstufungssystem wird mit 1. Juli 2017 ausgeweitet und die ursprüngliche „Todsündenliste“ erweitert. Man muss künftig gut organisiert sein, um die Gewerbeberechtigung auf Dauer zu behalten. Mit Wirkung 1.1.2017 ist die neue EU-Verordnung (VO EU 2016/403) in Kraft getreten. Diese gravierende Änderung hat sich bei vielen leider unbemerkt vorbeigeschlichen. Die neue Verordnung soll die ursprüngliche Verordnung zur Einstufung schwerwiegender Verstöße gegen die Unionsvorschriften, die zur Aberkennung der Zuverlässigkeit der Kraftverkehrsunternehmer führen können, ergänzen. Dadurch wird der ursprüngliche Katalog von besonders schweren Verstößen (die sogenannte „Todsündenliste“) erweitert. Aus ursprünglich 7 gelisteten Verstößen werden nun 130 gelistete Verstöße. Die neue EU-Verordnung beinhaltet ein Bewertungssystem für alle schwerwiegenden Verstöße gegen Unionsvorschriften im gewerblichen Straßenverkehr. Es wird eine Unterteilung der häufigsten Verstöße in drei Kategorien vorgenommen (Anlage I VO EU 2016/403). Es werden die folgenden drei Kategorien an Verstößen unterschieden: VERLUST GEWERBEBERECHTIGUNG Verstöße, die in die schwerste Kategorie fallen, können bereits beim ersten Mal zum Verlust der Gewerbeberechtigung für das Güterbeförderungsgewerbe führen. Dazu gehören…