Im Rahmen ständiger Geschäftsbeziehungen zwischen Frachtführerunternehmen werden oft auch Tankkarten an Subfrachtführer überlassen. Hier gilt es allerdings klare Regeln aufzustellen, will man keine bösen Überraschungen erleben. Die Überlassung von Tankkarten ist ein wichtiger Bestandteil zur Optimierung der Kostenfaktoren in der laufenden Zusammenarbeit unter Transportunternehmen. Der Vertragspartner der Mineralölfirma ist allerdings meist nur der Hauptfrachtführer. Er übergibt eine bestimmte Anzahl an Tankkarten an den Unterfrachtführer, damit die Fahrer des Unterfrachtführers bei der tatsächlichen Ausführung der Gütertransporte Leistungen an Tankstellen bargeldlos entgegennehmen können. Problematisch ist, dass diese „Tankkartenthematik“ in den üblicherweise verwendeten Rahmenverträgen zwischen den Frachtführern nicht entsprechend geregelt wird. In bestimmten Fällen kann dies zu bösen Überraschungen für den Hauptfrachtführer führen. Überlassung der Tankkarte Der Hauptfrachtführer als Kunde der Mineralölfirma erhält eine bestimmte Anzahl von Tankkarten bzw. Servicekarten und separat zu dieser Karte einen PIN-Code. Der Kunde ist verpflichtet, den PIN-Code geheim zu halten und getrennt von der Tankkarte aufzubewahren. Der PIN-Code darf nur jenen Personen mitgeteilt werden, die zur Benutzung…