Der OGH musste sich kürzlich mit der Frage befassen, ob die Kaskoversicherung den Schaden am Lkw bezahlen muss, wenn der Lkw-Fahrer vergisst, den Kranarm einzufahren und dadurch mit einer Hochspannungsleitung kollidiert. Ein Transportunternehmen hat mit einem Versicherer einen Kaskoversicherungsvertrag abgeschlossen. Der Lkw-Fahrer hat nach Fertigstellung von Kranarbeiten vergessen, den Kranarm des Fahrzeugs abzusenken. Nach einer Fahrtstrecke von 10 bis 15 Meter kam es zu einer unmittelbaren Berührung des Kranarms mit einer Hochspannungsleitung. Der Lkw-Fahrer hörte ein lautes Knistern, vergleichbar mit Schweißarbeiten, und sah bei den Reifen Funken sprühen. Durch den Kontakt des Kranarmes mit der Hochspannungsleitung wurden durch die starke Überspannung Teile des Lkw beschädigt. Da die Kaskoversicherung den Schaden ablehnte wurde die Klage gegen den Versicherer eingebracht. Der Versicherer hat die Auffassung vertreten, dass kein versicherter Unfall vorliege, also kein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis, da eine mechanische Einwirkung nicht mit Einwirkungen elektrischer oder chemischer Natur gleichgesetzt werden können. Nach Ansicht des Versicherers seien deshalb Schäden,…