Kontrollen Mindestlohn

Zunehmende Kontrollen auf österreichischen und deutschen Autobahnen im Bereich Mindestlohn sind spürbar. Die in letzter Zeit auftretenden Anfragen, insbesondere von deutschen Behörden, sind im Einzelfall zu hinterfragen und anwaltlich prüfen zu lassen. So sind Anfragen von deutschen Zollbehörden „zur Prüfung von mobilen Tätigkeiten“ in den letzten Monaten keine Seltenheit mehr. In einem konkreten Fall wird ein Transportunternehmer mit Sitz außerhalb von Deutschland von der Zollbehörde aufgefordert, für alle Arbeitnehmer, die der Transportunternehmer nach Deutschland entsendet hat Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen, Nachweise über die Zahlung der Löhne, Arbeitsaufzeichnungen sowie Name und Anschrift der jeweiligen Auftraggeber für einen bestimmten Zeitraum der Behörde zu überlassen. In dieser Aufforderung wurde gleichzeitig gedroht, dass bei einer Verletzung der Auskunftspflicht eine Geldbuße bis zu 30.000 Euro droht. Die Zollbehörde stützt sich dabei auf die vom Transportunternehmer abgegebene Einsatzplanung und begründet die Aufforderung zur Vorlage dieser Unterlagen wie folgt: AUFFORDERUNG „Da die Meldepflicht für den reinen Transitverkehr derzeit ausgesetzt ist, sie gleichwohl eine Einsatzplanung nach der Mindestlohnmeldeverordnung abgegeben haben,…

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