Gemeinschaftslizenz – Übertragung an Dritte untersagt!

Inhalt

    Gemäß Art. 5 Abs. 4 VO (EWG 92/881 bzw. VO EG 2009/1072) darf die Gemeinschaftslizenz nicht an Dritte übertragen werden. Unzulässig ist somit auch eine Übertragung an selbstständige Unternehmen einer Unternehmensgruppe. Problematisch ist dies bei Lohnfuhrverträgen, wie ein aktueller Anlassfall zeigt.

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    Erschienen im Stragü 07/2011

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