Rechtswidrige Bestrafungen im Gefahrgutrecht Der von uns vertretene Frächter erhielt eine Strafverfügung wegen einer Übertretung nach dem GGBG. Genauer gesagt wurde dem verantwortlichen Beauftragten vorgeworfen, er habe sich nicht vergewissert, dass die in den schriftlichen Weisungen für den Lenker vorgeschriebene Ausstattung im Fahrzeug mitgeführt wurde, da die vorgesehene Kanalabdeckung nicht mitgeführt worden sei. Wir haben schlussendlich nach einem langen und kostenintensiven Verfahren, bei dem viele Zeugen (auch aus dem Ausland) einvernommen wurden, erreichen können, dass das angefochtene Straferkenntnis behoben und das Verwaltungsstrafverfahren zur Gänze eingestellt wurde. Dies gelang dadurch, dass man sich auf das Vorliegen eines sogenannten Lohnfuhrvertrages berief, wodurch eine Beförderereigenschaft unseres Mandanten nicht gegeben war. Willkürliches Verfahren mit finanziellen Folgen Die Rechtswidrigkeit des Verfahrens bestand unseres Erachtens aber darin, dass gegen unseren Mandanten ein kostenintensives Verfahren geführt wurde, obwohl dieser die vorgeworfene Tat gar nicht begangen hatte und der Behörde dies auch offensichtlich bei gehöriger Aufmerksamkeit bekannt gewesen sein musste. Der Lkw-Fahrer hatte im Zeitpunkt der Kontrolle zwar…