Immer wieder kommt es vor, dass der Frachtführer bestraft wird, weil der Absender unrichtige Gewichtsangaben in den Frachtbrief eingetragen hat. Was kann der Frachtführer in diesen Fällen tun? Ausgangssituation Der Frachtführer erhält vom Absender einen Auftrag zur Beladung von Gütern mit einem Bruttogesamtgewicht von 24.000 kg. Dieses Gewicht ist auch im Transportauftrag eingetragen. Der Fracht- führer entsendet einen hierfür geeigneten Lkw mit einem Eigengewicht von 15 Tonnen, sodass es bei einer Zuladung eines im Transportauftrag eingetragenen Gewichtes von 24.000 kg zu keiner Über- schreitung des höchstzulässigen Gesamt- gewichtes gekommen wäre.Die Beladung wurde durch den Absender durchgeführt und dem Fahrer ein Fracht- brief ausgehändigt, auf dem ebenfalls ein Bruttogesamtgewicht von 24.000 kg eingetragen ist. Im Zuge einer Polizeikon- trolle kam es zu einer Verwiegung, bei der eine Überladung festgestellt wurde. Die Überladung war offensichtlich auf unrich- tige Eintragungen im Frachtbrief durch den Absender erfolgt. Der Fahrer undder Unternehmer erhielten eine Verwal- tungsstrafe wegen Verletzung der im KFG festgelegten Gewichtsbestimmungen. Erfolglose Bekämpfung…