Der Frachtführer wird immer öfters verpflichtet, eine Transportversicherung zum Schutz des Gutes einzudecken. Die Eigenheiten der Warentransportversicherung sollte man daher kennen. Der Begriff „Transportversicherung“ wird oft als Überbegriff für sämtliche im Transportgeschäft vorherrschenden Versicherungen verwendet. Dies führt häufig zu Verwechslungen. Die Transportversicherung ist keine Haftpflichtversicherung des Frachtführers, sondern eine Sachversicherung. Gegenstand der Versicherung sind die beförderten Frachtgüter bzw. Waren, weshalb sie auch Warentransportversicherung genannt wird. In Österreich legen die Transportversicherer meist die Bestimmungen der Allgemeinen Österreichischen Transportversicherungsbedingungen (AÖTB) den Verträgen zu Grunde. Dort sind mehrere Risikoausschlüsse und sonstige wichtige Bereiche geregelt. AUFTRAG ZUR VERSICHERUNG Immer öfter kommt es in der Praxis vor, dass der Frachtführer oder Spediteur vom Kunden gesondert dazu beauftragt wird, eine Transportversicherung abzuschließen. Ausnahmsweise kann der Frachtführer bzw. Spediteur in bestimmten Fällen aufgrund seiner Sorgfaltspflichten dazu verpflichtet sein, von sich aus (ohne ausdrücklichen Auftrag) eine Transportversicherung zugunsten des Kunden einzudecken bzw. den Kunden auf diese Möglichkeiten hinzuweisen. Dies ist vor allem bei besonderen Gefahren der Versendung, bei…