Das „Lkw-Kartell“ ist in aller Munde – so mancher Lkw-Betreiber erwägt eine Klage gegen die Lkw-Hersteller. Wo liegen die Risken und auf was ist zu achten? Die EU-Kommission hat festgestellt, dass MAN, Volvo/Renault, Daimler, Iveco und DAF durch Absprachen im Bereich von Verkaufspreisen für Lkw und der mit der Einhaltung der strengeren Emissionsvorschriften verbundenen Kosten gegen Kartellvorschriften verstoßen haben.Der gegenständliche Artikel verfolgt ausschließlich das Ziel, die derzeitige Sachund Rechtslage auf Basis des aktuellen Informationsstandes kompakt darzustellen. Der Autor distanziert sich von einer Empfehlung, dringend (massenhaft) Klagen gegen die betroffenen Nutzfahrzeughersteller einzubringen, da aus derzeitiger Sicht noch zahlreiche Unklarheiten bestehen, die vorher eingehend geprüft werden müssen. Weiters muss die Situation für den potentiellen Anspruchsberechtigten auch im Einzelfall geprüft werden. KARTELLRECHTLICHE VERSTÖSSE Laut der Aussendung der EU-Kommission vom 19. Juli 2016 hat die Untersuchung der EU-Kommission ergeben, dass MAN, Volvo/Renault, Daimler, Iveco und DAF ein Kartell gebildet haben. Diesem Kartell ist die Anhebung der Bruttolistenpreise für mittelschwere und schwere Lastkraftwagen, die Absprache des Zeitplans…