Einer aktuellen Entscheidung des OGH zufolge, muss der Lkw-Fahrer im Stop-and-Go-Verkehr laufend den Frontspiegel benutzen, um auch „hineindrängelnde“ Fahrer im toten Winkel zu erkennen. Der beklagte Lkw-Lenker fuhr am rechten geradeausführenden Fahrstreifen und hielt sein Fahrzeug hinter ein paar vor einer Ampel angehaltenen Fahrzeugen. Er ließ vor ihm eine größere Lücke etwa auf Höhe der rechts einmündenden Nebenfahrbahn frei. Danach fuhr der Lenker des Klagsfahrzeuges, der in der Folge ebenfalls den Lkw befahrenen Fahrstreifen benutzen wollte und von einem Parkplatz in die Nebenfahrbahn eingefahren war, ein Stück in die Lücke vor dem Lkw ein. In dieser Position war ein direkter Blickkontakt zwischen den Lenkern nicht möglich. Für den Lkw-Lenker war auch der Pkw direkt nicht zu sehen, lediglich bei einem Blick in den Frontspiegel wäre er sichtbar gewesen. Als sich die Fahrzeuge in der Folge wieder in Bewegung setzten, fuhr der Lkw-Lenker rund 60 Zentimeter an, bis es zum Zusammenstoß mit dem Fahrzeug des Klägers links seitlich kam. Der Lenker…