Verlader in Verantwortung

Brandaktuelle Entscheidung des Höchstgerichts zu mangelhafter Verladung: Absender muss Beschädigung am Lkw-Zug zahlen! Für das Transportunternehmen Petschl aus Perg haben wir kürzlich wieder alle Instanzenzüge ausgeschöpft und den Obersten Gerichtshof um Klärung der Rechtslage angerufen. Meinung des OGH: Verlader haftet für Fahrzeugschäden aufgrund mangelhafter Verladung/Stauung des Frachtguts (OGH: 7 Ob 105/16s). SACHVERHALT Petschl Transporte wurde im Oktober 2013 beauftragt, einen Transformatorkern mit einem Gewicht von 24.000 kg von Österreich nach Deutschland zu transportieren. Die Mitarbeiter der Verladerin hoben den Trafokern mit einem großen Containerstapler auf den Sattelauflieger des Lkw-Zugs. Da der Trafokern nicht von selbst eben stehen konnte, verwendeten die Mitarbeiter der Verladerin Unterlagshölzer. Dabei handelte es sich um kurze, alte und vermorschte Bahnschwellen. Der Fahrer sah den Mitarbeitern der Verladerin beim Beladen zu. Anschließend führte der Lkw-Fahrer die Ladungssicherung mit sechs Zurrgurten durch. VERMORSCHTE UNTERLEGER Nach Beladung des Frachtguts durch den der Beklagten zuzurechnenden Absender bzw. Verlader und anschließender Ladungssicherung durch den Lkw-Fahrer des Transportunternehmers verließ der Lkw des…

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