Ausgangslage Der von unserer Rechtsanwaltskanzlei vertretene Kärntner Transportunternehmer klagte die ASFINAG auf Rückzahlung von Mautbeträgen in Höhe von rund € € 1.700,- samt 9,2 % Zinsen und Prozesskosten. Der Transportunternehmer fuhr mit seinem unbeladenen, fünfachsigen Sattelschlepper jeweils den Streckenabschnitt Knittelfeld Ost – Traboch am 09.11.2016 zwischen 6:51 und 7:13 Uhr, am 11.11.2016 zwischen 6:09 und 6:31 Uhr, am 12.11.2016 zwischen 0:26 und 0:47 Uhr, am 14.11.2016 zwischen 7:24 und 7:46 Uhr, am 15.11.2016 zwischen 6:48 und 7:09 Uhr, am 16.11.2016 zwischen 6:48 und 7:10 und am 7.11.2016 zwischen 4:53 und 5:15 Uhr über das niederrangige Straßennetz, wobei er bei Knittelfeld-Ost von der Schnellstraße S 36 abfuhr und bei Traboch auf die Autobahn A 9 auffuhr. Der Transportunternehmer nahm die Landstraße L518 sowie die Bundesstraßen B116 und B113, wobei er vorzugsweise Ortsumfahrungen benutzte. Innerhalb der oben genannten Zeiträume kam es auf den zwischen den beiden Ab-/Auffahrten liegenden Mautkontrollpunkten 562, 563, 779, 780, 781 und 782 auf der S 36 und der…