Lenkzeitverstöße im Ausland

Inhalt

    Lenkzeitübertretungen, die im Ausland begangen wurden, können bei einer Anhaltung in Österreich von einer österreichischen Behörde bestraft werden. Eine Verletzung des Territorialprinzips liegt nach der Rechtsprechung nicht vor.

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    Erschienen im Stragü 11/2011

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