Schlechte Belader haften

Der oberste Gerichtshof beschäftigte sich kürzlich mit einem Verkehrsunfall bei dem der Lkw-Lenker schwer verletzt wurde. Mangelhafte Beladung war schadensursächlich. Im vorliegenden Fall geht es nicht um die Haftung für die Beschädigung von Frachtgut durch die schlechte Beladung (siehe dazu STRAGÜ 05/2014). In der Entscheidung des OGH vom 11.09.2014, 2 Ob 13/14x ging es um die Frage, wer für Personenschäden einzustehen hat, wenn die mangelhafte Beladung schadensursächlich für einen Verkehrsunfall war. SACHVRHALT Die Mitarbeiter eines Schlachthofs haben Schweinehälften in ein Sattelkraftfahrzeug verladen. Dem Fahrer wurde vorher nicht mitgeteilt, was und wie viel beim Schlachthof geladen werden sollte. Nach den Feststellungen des Gerichts war für den Fahrer auch nicht erkennbar, dass das Fahrzeug wegen der geringen Menge der Ladung und fehlender Lochstangen, die wegen der geringen Lademenge notwendig gewesen wären, für den Transport ungeeignet war. Grundsätzlich wäre bei dieser Teilbeladung eine Abteilung mit quer verlaufenden Sperrstangen notwendig gewesen, um ein Schwingen der geladenen Schweinehälften in Längst- oder Querrichtung zu verhindern. Das…

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