Der Verwaltungsgerichtshof als Höchstgericht hat kürzlich ein Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Steiermark aufgehoben und den Transportunternehmer wegen Tachomanipulationen durch den Fahrer verurteilt. Der Beschuldigte war handelsrechtlicher Geschäftsführer eines Güterbeförderungsunternehmens. Dieses Unternehmen verfügt über Lkw, welche auf verschiedenen Standorten stehen, die bis zu 250 Kilometer voneinander entfernt sind. An dem betreffenden Tag hätte der Lkw, auf dem Gelände eines bestimmten Unternehmens in Wien abgestellt sein müssen. Es handelt sich hierbei um den Ausgangsort, an den nach der Fahrt an den Standort wieder zurückzukommen ist. Seitens des Transportunternehmens wird stichprobenmäßig überprüft, ob ein Lkw wirklich am Standort steht. Kontrolliert werden „bei den Fahrern die Kilometer und die Stunden“. Die Aufzeichnungen laufen über die digitalen Kontrollgeräte, und es muss eine Tourliste erstellt werden, „von wohin bis wohin“ die Lenker fahren. Die Schulung erfolgt bei neu aufgenommenen Lenkern betreffend Anwendung der digitalen Kontrollgeräte, Fahrtzeiten, Arbeitszeiten, Ladungsvorschriften, überdies erhält jeder Lenker ein Fahrerhandbuch. Es kommt öfters vor, dass Fahrer einen Lkw privat nützen, allerdings erst, nachdem…