Ausgangslage Grund für den gegenständlichen Rechtsstreit ist eine Entscheidung des Verwaltungsrats der niederländischen Sozialversicherungsanstalt (RSVB). In dieser Entscheidung stellte die RSVB fest, dass Fahrer einer in Zypern gegründeten Gesellschaft (AFMB), die durch Verträge mit niederländischen Unternehmen diesen zur Verfügung gestellt werden, nicht den sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften Zyperns, sondern jenen der Niederlande unterliegen. Die zypriotische Gesellschaft rief in weiterer Folge das Berufungsgericht in Sachen der sozialen Sicherheit und des öffentlichen Dienstes der Niederlande an und dieses wandte sich wiederum an den EuGH und ersuchte insbesondere um Erläuterung der Frage, wer Arbeitgeber der Fahrer ist. Die in den Niederlanden ansässigen Transportunternehmen oder die zypriotische Gesellschaft? Das zypriotische Unternehmen ist der Auffassung, dass die Entscheidung unter anderem von der Auslegung der Unionsvorschriften zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit abhängt und somit in die Zuständigkeit des EuGH fällt. Argumente der Parteien Der RSVB ist der Ansicht, dass die niederländischen Transportunternehmen, die die ihnen für unbestimmte Zeit uneingeschränkt zur Verfügung stehenden Fahrer eingestellt haben, gegenüber…