Richtiges Verhalten bei Ablieferhindernissen Die Praxis zeigt, dass gerade bei Ablieferungshindernissen eine große Rechtsunsicherheit besteht und falsche Entscheidungen des Frachtführers schnell zu einer Haftung führen können. Wir haben die wichtigsten Fakten für Sie auf einen Blick zusammengefasst: Was zählt als Ablieferungshindernis? Die CMR unterscheidet in Art. 14 und 15 zwischen dem Beförderungshindernis vor Ankunft des Gutes am Entladeort (Art. 14 – Hindernis während des Transports) und dem Ablieferungshindernis nach Ankunft am Entladeort (Art. 15 – Hindernisse an der Entladestelle). Jedenfalls liegt ein Hindernis vor, wenn die Aushändigung des Transportgutes an den Empfänger aus irgendwelchen Gründen zu einem bestimmten Zeitpunkt objektiv unmöglich wird. In der Praxis gibt es viele Beispiele für Abliefer- bzw. Beförderungshindernisse wie etwa eine Baustelle oder Sperre, die die Zufahrt zur Entladestelle unmöglich macht. Auch die Annahmeverweigerung durch den Empfänger, stellt ein Ablieferungshindernis dar. In diesem Fall ist es auch gleichgültig, ob die Annahmeverweigerung zurecht erfolgt oder nicht. Sobald die Annahmeverweigerung gegenüber dem Frachtführer ausgesprochen wurde, liegt ein…