3-G am Arbeitsplatz Die seit 1. November 2021 in Kraft getretene 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung (3. COVID-19-MV) sieht vor, dass Arbeitnehmer, Inhaber und Betreiber Arbeitsorte, an denen physische Kontakte zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden können, nur dann betreten dürfen, wenn sie über einen 3-G Nachweis verfügen. Nicht als Kontakte im Sinne dieser Vorschrift gelten höchstens 2 physische Kontakte pro Tag, die im Freien stattfinden und jeweils nicht länger als 15 Minuten andauern. Gemäß den in den Erläuterungen zur 3. COVID-19-MV angeführten Beispielen, unterliegen LKW-Fahrer, die allein in ihrem Fahrzeug sitzen oder gelegentlich Kontakt mit anderen Personen haben, etwa wenn das Ladegut übergeben wird, nicht der 3-G Pflicht. Problematik Be- und Entladung Es mag in der Praxis zwar gelegentlich zutreffen, dass LKW-Fahrer, die im internationalen Verkehr tätig sind, stundenlang alleine im Fahrerhaus sitzen und bei der Be- und Entladung täglich tatsächlich Kontakt mit lediglich 2 Personen im Freien für weniger als 15 Minuten haben, über keinen 3-G Nachweis verfügen müssen. Viel häufiger…