Annahmeverweigerung durch Empfänger – fehlende Kommunikation durch den Frachtführer führt zum Totalverlust. Schon in der letzten Ausgabe haben wir über die rechtlichen Grundlagen und Konsequenzen eines Ablieferhindernisses berichtet. Das Oberlandesgericht Karlsruhe (15 O 4/22) hat sich aktuell mit einem Fall befasst, in dem ein Kommunikationsfehler des Frachtführers zu einer vollen Haftung führte. Diesen Fall haben wir zum Anlass genommen, nochmals zur Wichtigkeit eines richtigen Verhaltens bei Ablieferhindernissen zu sensibilisieren. Ausgangslage Im konkreten Fall wurde ein Frachtführer mit einem Transport von Waren, die unter anderem Schmuck und Uhren mit einem Wert von 33.532 Euro enthielt, beauftragt. Der Frachtführer übernahm die Waren vollständig und unbeschädigt und traf fristgerecht an der Entladestelle ein. Der Lkw wurde an diesem Tag jedoch nicht entladen und der Frachtführer vom Empfänger gebeten, in der Nacht nochmals anzuliefern. Bei dieser zweiten Anlieferung wurden die Waren aber erneut nicht angenommen, da etwas mit den Kennzeichnungen offenbar nicht stimmte. Daraufhin hat der Frachtführer die Ware in ein nahegelegenes Lagerhaus verbracht…