Arzneimitteltransporte – Schadenverdacht kann bereits Totalschaden bedeuten

Wann liegt ein Temperaturschaden vor?  Die Beschädigung des Frachtgutes ist eine äußere oder innere Substanzverschlechterung, die eine Wertminderung des Gutes zur Folge hat. Bei temperaturgeführten Transporten handelt es sich meist um innere Substanzverschlechterungen. Diese liegen dann vor, wenn das Gut zwar nach außen hin wie körperlich unversehrt erscheint, aber durch äußere Einflüsse während des Transportes Qualitätsminderungen erlitten hat, die dazu führen, dass nur eine Verwertung mit geringerem Erlös möglich ist. Die häufigsten Temperaturschäden resultieren aus einer Substanzverschlechterung aufgrund der Erwärmung infolge ausgefallener oder unzureichender Kühlanlagen. Zu beachten ist jedoch, dass es nicht unbedingt zu einer tatsächlichen Substanzbeeinträchtigung der Güter kommen muss, sondern auch dann ein Schaden im Sinne der CMR vorliegen kann, wenn es im Zuge des Transportes zu einer Temperaturüber- bzw. -unterschreitung kam und demnach bloß der Verdacht einer Substanzbeeinträchtigung besteht. Die Wertminderung liegt hierbei nämlich darin, dass der Käufer bzw. Empfänger in der Regel die erwärmte oder unterkühlte Ware nicht mehr annehmen muss. Gesetzliche Verankerung bei Medikamenten  In…

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