Mobilitätspaket – Auch Spediteure und Versender haften!

Obwohl das EU-Mobilitätspaket bereits seit Sommer 2020 bekannt ist, schlägt es erst jetzt, gut ein und halb Jahre später, richtig Wellen. Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass seit 2. Februar 2022 die neuen Entsendebestimmungen und seit 21. Februar 2022 die neuen Kabotage-Regelungen und Rückkehrverpflichtungen des LKWs in Kraft getreten sind. Insbesondere die neue Verpflichtung im Zusammenhang mit Entsendemeldungen, die zukünftig für jeden Fahrer bei jedem entsendepflichtigen Transport über die neue IMI-Plattform vorzunehmen sind, sorgt für einen enormen administrativen Zusatzaufwand. Vermehrt kursiert in der Branche jedoch die Fehlmeinung, dass die Neuerungen und die damit verbundenen Strapazen des EU-Mobilitätspakets lediglich Frachtführer betreffen und so lehnt sich der ein oder andere Spediteur fälschlicherweise gelassen zurück. Auftraggeber/Versender aufgepasst! Am 21. Oktober 2009 wurde von der EU die Verordnung Nr. 1072/2009 über gemeinsame Regeln für den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs (kurz Marktzugangs-VO) erlassen. Diese regelt insbesondere Themen wie den Marktzugang, Gemeinschaftslizenz und Kabotage. Als Adressat dieser Verordnung tragen Verkehrsunternehmen (grenzüberschreitende Güterbeförderer) die…

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