VERTRAGSKLAUSELN Mit der heutigen „just-in-time“ Logistik ist es keine Seltenheit, dass für bereits kleinste Verspätungen hohe Vertragsstrafen drohen. In den meisten Transportaufträgen finden sich Klauseln, wonach die Überschreitung einer Lieferfrist je nach Höhe der Verspätung zu einer Strafe führt. In diesem Artikel stellen wir derartige Klauseln auf dem Prüfstand und schaffen Klarheit über die Ersatzfähigkeit von Lieferverzugspönalen. Wann ist Lieferfrist überschritten? Die Überschreitung einer Lieferfrist ist in Art. 19 CMR geregelt und liegt vor, wenn das Gut nicht innerhalb der vereinbarten Frist abgeliefert wurde. Doch was passiert, wenn keine Lieferfrist vereinbart wurde? Auch dieser Fall ist von Art. 19 CMR berücksichtigt und so wird auf die gewöhnliche Beförderungsdauer abgestellt, die einem sorgfältigen und vernünftigen Frachtführer zuzubilligen ist. Hierbei sind insbesondere die gewöhnlichen Zeiten für die Be- und Entladung sowie Wartezeiten zu berücksichtigen. Ist somit keine Lieferfrist vereinbart, so wird auf die gewöhnliche Laufzeit eines solchen Transports abgestellt. Schadenersatz bei Verspätung Wenn die Lieferfrist überschritten wird, kann der Auftraggeber Schadenersatz vom…