Haftbarhaltung – Schnelles Handeln gefragt

Weshalb bei Transportschäden schnelles Handeln gefragt ist und welche Besonderheiten bei sogenannten Haftbarhaltungen beachtet werden müssen. Vergangenen Monat konnten wir erneut eine positive Entscheidung beim Obersten  Gerichtshof für einen oberösterreichischen Transportunternehmer erreichen. Die Forderung des Anspruchstellers wegen eines Transportschadens von über 100.000 Euro konnte erfolgreich durch Einwand der besonderen Verjährungsfrist gemäß CMR abgewehrt werden. Ausgangslage Unser Mandant hat zwischen 2016 und 2018 mehrere Transporte für einen Kunden durchgeführt. Im Zuge dieser Transporte kam es zu mehreren Transportschäden. Aus diesem Grund hat unser Mandant die Schäden unverzüglich seiner Versicherung gemeldet und dieser wiederum einen Sachverständigen mit der Begutachtung und Sachverhaltsaufarbeitung beauftragt. Eine konkrete Schadensbelastung über die Transportschäden seitens des Kunden lag zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor. Lediglich in den Frachtbriefen wurden Vermerke über die Schäden vorgenommen. In weiterer Folge wandte sich der Sachverständige an den Kunden, um nähere Informationen zum Sachverhalt zu erlangen, welche er auch vom Kunden erhielt. Als das Gutachten abgeschlossen war, wurde dieses vom Sachverständigen an die…

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