Ausgangslage Grundlage des gegenständlichen Rechtsstreites war ein Transport aus dem Jahr 2019. Unsere Mandantschaft wurde mit einem Sondertransport von Leimholzträgern mit einem Gewicht von ca. 24.000 kg von Kärnten nach Niederösterreich beauftragt. Dadurch dass die Ladung nicht auf einem gewöhnlichen Auflieger befördert werden konnte, wurde ein Nachläufer eingesetzt. Die Verladung wurde zusammen von Mitarbeitern des Absenders sowie dem Fahrer unter der Leitung des Absenders durchgeführt. Auch die Ladungssicherung (Anbringung von Zurrketten) wurde gemeinsam durchgeführt. Während der Fahrt lockerte sich die Ware, aufgrund nicht ordnungsgemäß durchgeführter Ladungssicherung und so kam es dazu, dass die beförderten Leimholzträger zwischen dem Sattelzugfahrzeug und dem Nachläufer begannen, auf der Fahrbahn zu schleifen. Als der Fahrer dies bemerkte, leitete dieser eine Notbremsung ein, wodurch es zu einem Ladungsverschub kam und das Fahrzeug enorm beschädigt wurde. Der bei Gericht geltend gemachte Schaden setzte sich aus den Reparaturkosten für das Sattelzugfahrzeug sowie aus Bergungs- und Umladekosten zusammen. Wer haftet für Verladung und Ladungssicherung? Obwohl es sich im gegenständlichen…