Fahrerflucht – vom Schaden nichts bemerkt …

Anders als bei einem Pkw ist beispielsweise ein leichtes Streifen eines Zauns, einer Mauer oder anderer Fahrzeuge mit dem Lkw in den wenigsten Fällen für den Fahrer akustisch wahrnehmbar oder spürbar. Der entstandene Schaden wird in den meisten Fällen von der Haftpflichtversicherung reguliert. Unangenehm wird es für den Fahrer jedoch dann, wenn zusätzlich auch eine Verwaltungsstrafe wegen Fahrerflucht in Haus kommt. Wann dem Fahrer tatsächlich ein Verschulden vorzuwerfen und die Verwaltungsstrafe somit gerechtfertigt ist, haben wir auf einen Blick für Sie zusammengefasst. Wann liegt Fahrerflucht vor? Was im allgemeinen Sprachgebrauch als „Fahrerflucht“ bezeichnet wird, stellt rechtlich gesehen eine Kette an gesondert strafbaren Verwaltungsübertretungen dar. Gemäß § 4 Abs. 1 StVO haben alle Personen, die ein Fahrzeug lenken und deren Verhalten am Unfallort mit einem Verkehrsunfall in ursächlichen Zusammenhang steht, sofort anzuhalten (Abs. 1 lit. a).Weiters haben alle Personen an der Feststellung des Sachverhalts mitzuwirken (Abs. 1 lit. c).Kommt es beim Verkehrsunfall darüber hinaus zur Verletzung von Personen, ist Hilfe zu…

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