Gerade bei temperaturgeführten Lebensmittel- und Pharmatransporten ist besondere Vorsicht geboten. Immer wieder kommt es durch falsche Dokumentation, unrichtige Bedienung der technischen Einrichtungen oder fehlende Aufklärung zu enormen Haftungen. Andererseits haben sich gerade in diesem Segment rechtswidrige Taktiken, wie etwa Strafen bei Lieferfristüberschreitungen, verstärkt eingebürgert. Die wichtigsten Fakten rund um das Thema Kühl- und Pharmatransporte, basierend auf aktuellen Fällen unserer Kanzlei, haben wir für Sie auf einen Blick zusammengefasst. Schadenverdacht problematisch Eine Beschädigung des Frachtgutes ist grundsätzlich eine äußere oder innere Substanzverschlechterung, die eine Wertminderung des Gutes zur Folge hat. Derartige Schäden sind bei gewöhnlichen Transporten bzw. Waren meist nicht schwer festzustellen. Aber gerade bei Arznei- und Lebensmitteln ist in der Regel zunächst kein Schaden feststellbar – eine Qualitätsbeeinträchtigung kann jedoch aufgrund fehlender Temperaturprotokolle oder anderer Einwirkungen nicht ausgeschlossen werden. Gemäß § 30 Abs. 8 Z 4 Arzneimittelbetriebsordnung sind Arzneimittel und Verpackungsmaterial so zu transportieren, dass sie u.a. weder in unvertretbarem Maße Hitze, Kälte, Licht, Feuchtigkeit oder einem anderen schädlichen Einfluss…