Fristen-Dschungel

Rüge- und Verjährungsfristen Bevor auf die einzelnen Fristenregelungen eingegangen wird, ist festzuhalten, dass die CMR zwischen Verjährungs- und Rügefristen unterscheidet. Die Verjährungsfrist stellt jenen Zeitraum dar, in dem ein Anspruch mittels Klage gerichtlich geltend gemacht werden muss. Nach Ablauf der Verjährungsfrist kann ein Anspruch nicht mehr eingeklagt werden und ist dieser somit nicht mehr durchsetzbar. Bei den Rügefristen handelt es sich um jene Zeiträume, in denen ein Schaden vom Anspruchsteller gerügt werden muss, um den Eintritt nachteiliger Beweiswirkungen zu vermeiden. Die Rügefristen dienen daher insbesondere Beweiszwecken und verhindert eine fristgerechte Rüge zum Beispiel die Beweisvermutung über die schadensfreie Ablieferung des Gutes zulasten des Absenders. Verjährung von Ansprüchen Die Verjährungsfristen sind in der CMR im Art. 32 geregelt. Diese Bestimmungen beziehen sich auf alle Ansprüche aus einer der CMR unterliegenden Beförderung. Zu beachten ist jedoch, dass nicht nur die in der CMR selbst geregelten Ansprüche von Art. 32 mitumfasst sind, sondern alle im Zusammenhang mit dem Frachtvertrag stehende Ansprüche.Somit unterliegen auch…

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