Behörden auf dem Prüfstand

Endloses Meer an Vorschriften Die enorme Anzahl an Rechtsvorschriften im Bereich des Straßengüterverkehrs erschwert den Alltag eines Transportunternehmers. Immer mehr Anforderungen an die technischen Gegebenheiten des Fahrzeugs, mitzuführenden Dokumente, Lenk- und Ruhezeiten, etc. erfordern höchste Genauigkeit beim Fuhrparkmanagement. Schon der kleinste Mangel, wie zum Beispiel ein Sprung in der Blinkleuchtenabdeckung oder ein „Zahlendreher“ im Beförderungspapier führen zu hohen Geldstrafen und negativen Auswirkungen auf das Risikoeinstufungssystem und auch auf die Beurteilung der Zuverlässigkeit des Unternehmers. Dort wo Vorschriften für Transportunternehmen gelten, bestehen umgekehrt jedoch auch zahlreiche Verfahrensvorschriften für die Behörden. Kontrolliert und gestraft darf nur dann werden, wenn die Behörde sich an die „Spielregeln“ hält. In der Praxis sieht dies jedoch zunehmend anders aus, da immer öfters Verletzungen der Verfahrensvorschriften von uns aufgegriffen werden. Konkretisierungsgebot Wird im Zuge eines Verwaltungsstrafverfahrens ein Straferkenntnis erlassen, so hat der Spruch gemäß §44a Abs 1 Z 1 VStG, wenn er nicht auf Einstellung lautet, unter anderem die als erwiesen angenommene Tat zu enthalten. Dieser Anforderung…

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