Ausgangslage Im gegenständlichen Rechtsstreit hatte eine in Zypern gegründete Gesellschaft, mit in den Niederlande ansässigen Transportunternehmen Verträge geschlossen, wonach gegen Zahlung einer Provision die Verwaltung des Fuhrparks der niederländischen Unternehmen für deren Rechnung und auf deren Gefahr übernommen wurde. In diesem Rahmen wurden von der zypriotischen Gesellschaft auch Arbeitsverträge mit Fahrern abgeschlossen, die ihren Wohnsitz in den Niederlanden haben. Als vom Verwaltungsrat der niederländischen Sozialversicherungsanstalt beschlossen wurde, dass die niederländischen Sozialvorschriften auf diese Fahrer anwendbar seien, obwohl diese formell für eine zypriotische Gesellschaft arbeiten, wandten sich die LKW-Fahrer und niederländischen Unternehmen an den europäischen Gerichtshof. Der EuGH stellt nun klar, wer als Arbeitgeber der in den Niederlanden ansässigen Fahrer, die in einem Arbeitsverhältnis zu einer zypriotischen Gesellschaft stehen, anzusehen ist und welche Rechtsvorschriften daher anwendbar sind. Tatsächliches über Formelles Der EuGH führte begründend aus, dass in erster Linie zwischen einem Arbeitgeber und dessen Personal ein Unterordnungsverhältnis besteht. Das Vorliegen eines Arbeitsvertrages ist demnach als Indiz für das Bestehen eines solchen…