Originalpapiere – Augenmerk auf AGB

Originalpapiere – Augenmerk auf AGB In einem aktuellen Fall aus unserer Kanzlei befasste sich das Bezirksgericht Neunkirchen mit der Zurückbehaltung des Frachtlohns aufgrund fehlender Originalpapiere und den Regelungen darüber in allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ausgangslage  Unsere Mandantschaft, ein österreichisches Transportunternehmen, wurde von einer Spedition mit der Durchführung eines Transports von Österreich nach Belgien beauftragt. Als Frachtlohn wurde eine Pauschale in Höhe von EUR 1.300,- vereinbart. Nachdem die Ware in Belgien abgeliefert wurde, verrechnete unsere Mandantschaft die Frachtkosten ordnungsgemäß an den Auftraggeber. Der Spediteur verweigerte jedoch die Bezahlung und begründete dies damit, dass er wiederum für dessen Kunden den originalen Frachtbrief benötige. Auch die Übermittlung eines Scans war für den Auftraggeber nicht ausreichend. Da unsere Mandantschaft den Spediteur auch über ein Inkasso mehrmals erfolglos mahnte, wurde schlussendlichen Klage auf Frachtzahlung gegen den Spediteur eingebracht.  Spediteur berief sich auf AGB  Der Spediteur verwies auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen im Transportauftrag, worin geregelt war, dass die Fracht erst 45 Tage ab Übermittlung des originalen Frachtbriefes fällig…

Vollen Zugang erhalten:
Kostenlos mit nur 2 Klicks

Um den vollständigen Artikel lesen zu können oder diesen
als PDF herunterladen zu können,
melden Sie sich bitte mit Ihrem Benutzerkonto an.

Falls Sie noch kein Konto haben, können Sie sich über den Link unten rechts registrieren.

Anmeldung

Noch nicht registriert?

Schaermer+Partner-Spezialisiert-auf-Schiff-Bahn-LKW-Flugverkhersrecht

flexibel   |   jederzeit  |  maßgeschneidert

Als Cargo Experts bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Inhouse Schulungen und zwar, abgestimmt

  • auf Ihre betrieblichen Anforderungen und Erfordernisse,
  • auf Ihre betrieblichen Themen und Problemstellungen,
  • auf Ihre betrieblichen Risiken und vertraglichen Vereinbarungen.