Wer Mautstrecken benützt, ohne die fahrleistungsabhängige Maut ordnungsgemäß zu entrichten, begeht eine Verwaltungsübertretung mit einem Strafrahmen von 300 € bis 3000 €. Das Verpassen eines kurzen und leisen akustischen Signals der Go-Box beim Durchqueren einer Abbuchungsstelle kann somit teuer kommen. Auch einen unserer Mandanten hat es getroffen und so wurde diesem vorgeworfen, er habe seinen Lkw auf dem mautpflichtigen Straßennetz gelenkt, ohne die fahrleistungsabhängige Maut ordnungsgemäß entrichtet zu haben. Konkret führte die Behörde aus, dass die Go-Box nicht ordnungsgemäß und dauerhaft montiert gewesen sei, wodurch es bei einer Abbuchungsstelle zu keiner Abbuchung kam. Wir setzten uns zur Wehr und konnten vergangenen Monat vor dem Landesverwaltungsgericht die Einstellung des Verfahrens erreichen. Wird festgestellt, dass beim Durchfahren einer Abbuchungsstelle keine Maut abgebucht wurde, so gehen die Behörden davon aus, dass die Go-Box nicht richtig montiert, defekt oder nicht genügend Guthaben auf dieser vorhanden war. Im gegenständlichen Fall legte unser Mandant jedoch eine längere Strecke zurück und durchfuhr hierbei zahlreiche Abbuchungsstellen. Mit den…