Heiße Ware im Sommer! – Haftung bei temperaturgeführten Transporten

Ausgangslage Ein Transportunternehmen wurde von einem Großhändler mit dem Transport einer Komplettladung Pharmaware beauftragt. Dabei handelte es sich um Impfstoffe und wurde für den Transport ein Temperaturbereich von 2 °C bis 8 °C vorgeschrieben. Als die Ware an der Entladestelle eintraf, wurde festgestellt, dass die Ware eine zu hohe Temperatur aufwies. Der Auftraggeber des Frachtführers forderte Schadenersatz für den eingetretenen Temperaturschaden und begründete dies damit, dass die Ware ordnungsgemäß vorgekühlt übergeben wurde und der Temperaturschaden daher durch eine falsche Einstellung des Kühlaggregats während des Transports entstand. Wann liegt ein Temperaturschaden vor? Die Beschädigung des Frachtgutes ist eine äußere oder innere Substanzverschlechterung, die eine Wertminderung des Gutes zur Folge hat. Bei temperaturgeführten Transporten handelt es sich meist um eine innere Substanzverschlechterungen. Diese liegen dann vor, wenn das Gut zwar nach außen hin wie körperlich unversehrt erscheint, aber durch äußere Einflüsse während des Transportes Qualitätsminderungen erlitten hat, die dazu führen, dass nur eine Verwertung mit geringem Erlös möglich wird. Der häufigste Fall…

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