Da oft Konzessionen aufgrund der Unzuverlässigkeit des Unternehmers wegen bereits wenigen Strafen entzogen werden können, müssen Strafen der Behörden genauer unter die Lupegenommen werden. Anhand einiger aktueller Beispiele zeigen wir nachfolgend Möglichkeiten auf. Konkretisierungspflicht Der Spruch eines Straferkenntnisses muss die als erwiesen angenommene Tat enthalten (§ 44a VStG). Nach der höchstgerichtlichen Rechtsprechung ist es dabei notwendig, dass die Tat hinsichtlich des Täters und der Tatumstände so genau umschrieben wird, dass eine exakte Zuordnung des Tatverhaltens zur Verwaltungsvorschrift, die durch die Tat verletzt worden sei, ermöglicht wird. Die Tat ist somit auch hinsichtlich des Tatorts und der Tatzeit so genau zu umschreiben, dass Verwechslungen ausgeschlossen sind und keine Gefahr der Doppelbestrafungen besteht. Zusammengefasst muss die Tat somit so eindeutig umschrieben werden, dass kein Zweifel darüber besteht, wofür der Täter überhaupt bestraft wird. Die bloße paragrafenmäßige Zitierung des Gesetzestextes ist für die Behörde somit nicht ausreichend. Die Behörde muss zusätzlich konkret anführen, durch welche Handlungen der Beschuldigte der Strafnorm zuwidergehandelt hat. Darüber…