Oftmals sind es Details, die darüber entscheiden, ob ein Einspruch erfolgreich ist. Wir zeigen auf, auf was es zu achten gilt. Erhält man eine Strafverfügung wird oft nur die Tatanlastung (Vorwurf) durchgelesen und anhand dieser beurteilt, ob die Strafe beeinsprucht werden soll oder nicht. Von welcher Behörde die Strafe kommt oder welcher Ort als Tatort angeführt ist, wird oft übersehen. Dabei sind es nicht selten genau diese Details, die einen Einspruch erfolgreich machen können. Wer ist zuständig? Der erste Blick auf die Strafverfügung sollte stets dem Absender gewidmet sein. So muss in erster Linie eruiert werden von welcher Behörde die Strafe kommt und ist zu untersuchen, ob diese Behörde überhaupt für die Verfolgung der Tat zuständig ist. Diese Zuständigkeit richtet sich nach dem Tatort, jedoch ist dieser nicht immer der Ort der Anhaltung. Bei Verstößen gegen das Kraftfahrgesetz (Fahrzeugmängel, Ladungssicherung, etc.) ist grundsätzlich jene Bezirksverwaltungsbehörde zuständig, in deren Sprengel das Fahrzeug mit dem Mangel gelenkt wurde. Hierbei ist es auch…