In einem aktuellen Fall entschied das Oberlandesgericht Stuttgart über die Haftung des Frachtführers für einen bewaffneten Raubüberfall am Lkw.Ausgangslage im gegenständlichen Rechtsstreit (3U 322/19) war ein Transport von Autoteilen von Deutschland nach Italien. Die Ware wurde vom beauftragten Frachtführer ordnungsgemäß abgeholt und nach Italien transportiert. Als der Fahrer gegen 19 Uhr an der Entladestelle in Italien ankam, war diese bereits geschlossen. Daraufhin stellte der Fahrer das Fahrzeug übers Wochenende gegenüber der Entladestelle auf einem unbewachten Parkplatz ab, um am Montag entladen zu werden. In der Nacht von Samstag auf Sonntag wurde der im Lkw schlafende Fahrer von kriminellen Tätern mit einem Messer bedroht und ein Teil der Ware nach Aufschlitzen der Plane gestohlen. Der Auftraggeber forderte in weiterer Folge Schadenersatz für die in Verlust geratenen Güter. Im Transportauftrag wurde vereinbart, dass der Frachtführer alle durch den Versicherer auferlegten Obliegenheiten, wie die Benutzung eines bewachten Parkplatzes, Diebstahlsicherungen etc. zu erfüllen hat. Der Auftraggeber argumentierte, dass bereits das Abstellen des Fahrzeugs auf…