In einem aktuellen Urteil befasste sich der Verwaltungsgerichtshof mit der Frage, ob beim Fahren jegliches Hantieren mit dem Handy verboten ist oder ausschließlich die Verwendung, wie etwa beim Telefonieren oder SMS-schreiben. In der Praxis stellen sich oftmals auch weitere Fragen, wie insbesondere, ob das Verbot nur während der Fahrt oder auch im Stillstand (Ampel) gilt und ob beispielsweise Navigationsapps am Handy benutzt werden können. Handy aufgehoben Im aktuellen Fall wurde einem Lenker vorgeworfen, dass er unzulässigerweise sein Mobiltelefon verwendete. Bei einem Abbremsmanöver fiel das Mobiltelefon aus der Halterung in den Fußraum. Der Beschuldigte hat das Mobiltelefon dann mit einer Hand vom Boden aufgehoben und zurück in die Halterung gesteckt. Mit der anderen Hand hat er nach wie vor das Lenkrad festgehalten. Dieser Vorgang wurde von einem Kontrollorgan beobachtet und bestraft. § 102 Abs. 3 KFG sieht u.a. vor, dass während des Fahrens das Telefonieren ohne Benützung einer Freisprecheinrichtung sowie jegliche andere Verwendung des Mobiltelefons, ausgenommen als Navigationssystem, sofern es im…