Originalpapiere – Sind ihre AGB wasserdicht?

Nahezu täglich erreichen uns Anfragen, ob es zulässig ist, die Bezahlung der Fracht zurückzubehalten, bis originale Transportpapiere übermittelt werden. Vor Kurzem konnten wir erneut die Frachtforderung eines Mandanten erfolgreich durchsetzen und Klarheit im Streit um die Originalpapiere schaffen. Ausgangslage Unser Mandant, ein österreichischer Frachtführer wurde von einem ausländischen Spediteur mit der Durchführung eines internationalen Transports beauftragt. Bereits in der Korrespondenz verwies unser Mandant über dessen E-Mail-Signatur auf die Gültigkeit seiner AGB. Darin ist insbesondere geregelt, dass der Anspruch auf Zahlung der Fracht mit Ablieferung des Frachtguts entsteht und ein ausnahmsloses Aufrechnungs-und Zurückbehaltungsverbot zugunsten unseres Mandanten gilt. Im Zuge der Beauftragung übermittelte der Auftraggeber einen Transportauftrag samt AGB. Darin war geregelt, dass die Zahlung 45 Tage ab Übermittlung der Originaldokumente per Post beginnt. Der Transport wurde ordnungsgemäß durchgeführt, die Bezahlung der Fracht durch den Auftraggeber jedoch zurückbehalten, da die Originalpapiere nicht übermittelt wurden. Daraufhin haben wir Klage gegen den Spediteur auf Bezahlung der Fracht eingebracht. AGB wirksam vereinbart? Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten…

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