Palettentausch vereinbaren Eine Vereinbarung, die den Frachtführer zum Lademitteltausch verpflichtet, stellt eine übliche Nebenvereinbarung zum Transportauftrag dar und ist diese Leistung des Frachtführers grundsätzlich mit dem Frachtentgelt abgegolten. Vorsicht ist lediglich beim sogenannten „Tauschrisiko“ geboten. Beim Tauschrisiko übernimmt der Frachtführer nämlich die Haftung dafür, dass an der Entladestelle keine entsprechenden Paletten vorhanden sind und dieser somit für die nicht-erhaltenen bzw. nicht-rückgeführten Paletten selbst aufkommen muss. Da eine solche Risikoübernahme einen erheblichen Nachteil für den Frachtführer darstellen kann, sind bei der Vereinbarung über das Tauschrisiko zusätzliche Anforderungen zu beachten. Da das Tauschrisiko dem Frachtführer ein zusätzliches Risiko aufbürdet, gebührt dem Frachtführer hierfür eine zusätzliche Vergütung. Dies bedeutet, dass die Übernahme des Tauschrisikos nicht von der Frachtpauschale erfasst ist und somit einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung bedarf. Dokumentation und Verrechnung vereinfacht? – Unsere Praxistipps Um nicht jede einzelne Palettenbewegung nach jedem Transport gesondert abrechnen zu müssen und hierdurch in ein „Verwaltungschaos“ zu verfallen, bedienen sich die meisten Transportunternehmen eines „Palettenkontos“ bzw. „Palettenkontokorrents“….