Die Verunsicherung in der heimischen Transportbranche ist groß. Wir zeigen auf, warum der verantwortliche Beauftragte immer noch Sinn macht. Wie schon in der Juni-Ausgabe berichtet, beschäftigte sich der europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung (C – 155/22) mit der Frage, ob die in Österreich gesetzlich vorgesehene Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten nach § 9 Abs. 2 VstG mit dem europäischen Recht vereinbar ist. Diese Entscheidung hat bereits hohe Wellen in der Transportbranche geschlagen, da sie zu weitreichenden Änderungen in der Behördenpraxis führen könnte. Aufgrund dieses neuen Urteils kursiert in der heimischen Transportbranche nun auch die Fehlmeinung, dass die Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten gar keinen Sinn mehr machen würde. Wir haben für Sie auf einen Blick zusammengefasst, weshalb die Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten dennoch weiterhin empfohlen wird Vorschieben? Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern ist in Österreich mit dem § 9 Abs. 2 VstG eine besondere Form der Verantwortlichkeit für Strafen vorgesehen. In diesem Zusammenhang können Unternehmen einen verantwortlichen Beauftragten bestellen und haftet…