In einem brandaktuellen Fall, der es durch alle Instanzen bis zum Obersten Gerichtshof schaffte, ging es um die Frage, ob der Ukraine-Krieg ein unabwendbares Ereignis darstellt, das den Frachtführer von der Haftung für Ladungsverluste und Beschädigungen befreit. Der von uns vertretene Spediteur beauftragte 2022 einen Frachtführer mit einem Transport von Italien nach Russland. Im Vorfeld des Transports fragte unser Mandant beim Frachtführer als Experte für Russland-Transporte dezidiert, ob dieser sicher traue, das Risiko des Transports einzugehen und machte klar, dass der Auftraggeber bei hohem Risiko die Ware nicht auf die Straße lassen möchte, sondern auf bessere Zeiten nach dem Konflikt wartet. Zu diesem Zeitpunkt war der Krieg zwar noch nicht ausgebrochen, allerdings war die politische Situation schon angespannt. Der Frachtführer teilte unserem Mandanten mit, dass er bisher keine Risiken sieht, die eine Fahrt nach Russland verhindern würden. Das Fahrzeug wurde im Februar 2022 in Italien verladen und erreichte am 24. Februar 2022 die Grenze zur Ukraine. Nach Zollabfertigung fuhr der…