Videoüberwachung in der Lagerlogistik: Herausgabepflicht von Videoaufzeichnungen

Die Installation einer Videoüberwachung zu Zwecken der Warensicherheit ist in der Zwischenzeit bei einer ganzen Vielzahl von Unternehmen Gang und Gäbe. Da hiermit nicht nur Fälle von Beschädigungen, sondern mitunter auch Arbeitsunfälle aufgezeichnet werden, veranlasst Beamte regelmäßig, zur Herausgabe der Aufzeichnungen aufzufordern.

Ob dieser Aufforderung nachgekommen muss, hängt von mehreren Voraussetzungen ab. Gerade bei Arbeitsunfällen wird dieser Aufforderung aber in aller Regel nachzukommen sein, da hierbei regelmäßig wegen (fahrlässiger) Körperverletzung ermittelt wird und die einschreitende Kriminialpolizei gesetzlich befugt ist, geringwertige oder vorübergehend leicht ersetzbare Gegenstände sicherzustellen. Nach der höchstgerichtlichen Rechtsprechung liegen diese Voraussetzungen bei Videoaufzeichungen vor, da diese leicht kopiert werden können und auch Datenträger, wie z.B. USB-Sticks, mittlerweile nur noch einen geringen Wert haben.

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